Bildung und Teilhabe: Förderung des Mitgliedsbeitrags, des Fußball-Ferien- Camps und der Ferienspiele des SCB 04/26

Förderung durch das Bildungs- und Teilhabegesetz

Kinder und Jugendliche bis zum einem Alter von 17 Jahre, die eine der nachfolgenden Sozialleistungen erhalten

 

  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Bürgergeld/ Arbeitslosengeld 2 ("Hartz IV")
  • Sozialhilfe/ Grundsicherung
  • Asylbewerberleistungen

 

haben auch einen Rechtsanspruch auf eine Förderung der "sozialen und kulturellen Teilhabe" nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT) in Höhe von 15,00 Euro monatlich. Davon kann z.B. bezahlt werden:

 

  • der Mitgliedsbeitrag für den SCB
  • der Teilnahmebeitrag für das SCB Fußball-Ferien-Camp
  • der Teilnahmebeitrag für die SCB Ferienspiele 

Wie funktioniert die neue Bildungskarte?

Zunächst muss man wissen, dass die Bildungskarte keine "Kreditkarte" oder "EC-Karte" ist. Die Bildungskarte ersetzt den früheren Antrag und Bescheid auf Papier. Auf der  Bildungskarte ist ein Geldbetrag gespeichert, der dem Kind nach dem Gesetz zur Förderung der "sozialen und kulturellen Teilhabe" zusteht.

 

Damit die Bildungskarte überhaupt mit einem Guthaben ausgestattet werden kann, muss zuvor ein Antrag auf eine Sozialleistung gestellt werden und der Antrag muss bewilligt worden sein. 

 

Wer die "Bildungskarte" bekommen?

Bezieher*innen von

 

  • Arbeitslosengeld 2/ Bürgergeld (ab 1.1.2023)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt/ Sozialhilfe oder
  • Asylbewerberleistungen  

 

erhalten die Bildungskarte vom Amt automatisch per Post zugeschickt!

 

Die Bildungskarte wird vom Amt mit einem Guthaben "aufgeladen", wenn die Eltern die eine der oben genannten Sozialleistungen beziehen.

Wer die "Bildungskarte" bekommen?

Bezieher*innen von

  

  • Arbeitslosengeld 2/ Bürgergeld (ab 1.1.2023)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt/ Sozialhilfe oder
  • Asylbewerberleistungen  

 

erhalten die Bildungskarte vom Amt automatisch per Post zugeschickt!

 

Die Bildungskarte wurde zuvor vom Amt mit einem Guthaben "versehen", wenn die Eltern die eine der oben genannten Sozialleistungen beziehen.

Ausnahmen für Familien, die Wohngeld und/ oder Kinderzuschlag erhalten

ACHTUNG!

Es gibt folgende Ausnahmen für Familien, die Wohngeld und/ oder Kinderzuschlag erhalten. 

 

Erhalten Familien Wohngeld und/ oder Kinderzuschlag MUSS die Bildungskarte und die Speicherung des Förderbetrags auf der Bildungskarte ZUSÄTZLICH beantragt werden.  Die Bildungskarte wird nicht automatisch zugeschickt. Der Antrag ist zu stellen bei der Stadt Bielefeld

 

Wichtig! 

Zu dem Antrag MUSS der aktuelle Wohngeldbescheid oder ein Bescheid der Familienkasse über den Anspruch auf Kinderzuschlag vorgelegt werden.

Wieviel Guthaben ist auf der Bildungskarte gespeichert?

Die Höhe des Guthabens richtet sich nach folgenden Merkmalen: 

 

  • Beginn der Anspruchs auf eine der oben genannten Sozialleistungen
  • Dauer der Bewilligung der oben genannten Sozialleistungen    

Was kann ich tun, wenn ich gar nicht mit der Bildungskarte bezahlen möchte?

Stellen Sie Ihren Antrag wie gewohnt auf Formular! 

 

Wo kann ich das Formular bekommen?

Die Formulare finden Sie hier:

 

 

FAQ: Fragen zur Bildungskarte

Was muss ich tun, um den Mitgliedsbeitrag für den SCB mit dem Guthaben auf der Bildungskarte zu bezahlen? 

Sie müssen der Mitgliederbetreuung des SCB folgende Informationen mitteilen:

 

  • Name und Vorname des Mitglieds
  • Geburtsdatum
  • Nummer der Bildungskarte
  • Einfacher wird es, wenn Sie einen Nachweis über das Guthaben auf der Bildungskarte vorlegen 

 

Bitte senden Sie dem SCB diese Daten

Per E-Mail an: scb0426mitglieder@gmaiil.com 

  • Oder senden Sie dem SCB ein Foto von der Vor- und Rückseite Ihrer Bildungskarte per WhatsApp: 01512 - 5083336,
  • oder legen Sie uns eine Kopie der Bildungskarte vor (Jugendleitung, Abteilungsleitung)

 

Was muss ich außerdem tun, bevor der Mitgliedsbeitrag mit dem Guthaben auf der Bildungskarte bezahlt werden kann?

Sie müssen überprüfen, ob das Guthaben auf der Bildungskarte ausreicht, um den Mitgliedbeitrag zu bezahlen.

  • Der Mitgliedsbeitrag muss alle 3 Monate im Voraus bezahlt werden (das sind für Kinder und Jugendliche 30,00 Euro).
  • Wer neu im Verein aufgenommen wird, muss einmalig 15,00 Euro zusätzlich bezahlen.

 

Wie erfahre ich, wieviel Guthaben noch auf meiner Bildungskarte geladen ist?

Das aktuelle Guthaben auf der Bildungskarte kann überprüft werden.

  • Rufen Sie bitte die Homepage Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.but-konto.de auf.
  • Bei "Leistungsempfänger" suchen Sie zunächst die Stadt aus, von der Sie Sozialleistungen erhalten (z.B. "Bielefeld")
  • Dann melden Sie sich bitte an. Sie benötigen dazu die 10-stellige Nummer, die auf der Bildungskarte steht und das Geburtsdatum des Kindes (das Geburtsdatum MUSS in der Form TT.MM.JJJJ also z.B. 01.01.2010 eingegeben werde)
  • Dann legen Sie ein BuT-Konto an
  • Melden Sie sich an und lesen Sie ab, wieviel Guthaben auf der Karte ist 

 

Was passiert, wenn das Guthaben auf der Bildungskarte nicht ausreicht für den Mitgliedsbeitrag? 

Wenn der fällige Mitgliedsbeitrags nicht oder nicht vollständig mit der Bildungskarte bezahlt werden konnte, weil Ihre Bildungskarte gar nicht oder nicht ausreichend aufgeladen war oder ungültig ist, dann wird der Mitgliedsbeitrag bei Fälligkeit per SEPA-Lastschrift eingezogen.

 

Die Umstellung auf die SEPA-Lastschrift bleibt bestehen. Die Zahlungsweise des Mitgliedsbeitrags für den SCB wird auf SEPA-Lastschrift umgestellt.

 

Kann der Mitgliedsbeitrag nicht per SEPA-Lastschrift eingezogen werden, erhalten Sie eine Rechnung. 

 

Wann muss der Mitgliedsbeitrag für den SCB bezahlt werden? 

Der Mitgliedsbeitrag muss jeweils am 2.Januar, 1.April, 1.Juli und zum 1.Oktober eines jeden Jahres für 3 Monate im Voraus bezahlt werden. Die Bildungskarte muss dann also noch mit mindestens 30 Euro geladen sein.

Beim Eintritt in den SCB muss zusätzlich ein Aufnahmebeitrag in Höhe von 15 Euro für Kinder und Jugendliche bezahlt werden. Also muss die Bildungskarte zum Beginn eines 3-Monatszeitraums bei neuer Mitgliedschaft mit mindestens 45 Euro aufgeladen sein.

 

Was muss ich tun, wenn ich den Mitgliedsbeitrag später wieder über die Bildungskarte bezahlen möchte? 

Wenn Sie den Mitgliedsbeitrag wieder über die Bildungskarte bezahlen wollen, müssen Sie dem SCB erneut

 

  • Name und Vorname des Mitglieds,
  • das Geburtsdatum
  • und die Nummer der Bildungskarte


mitteilen!

 

Die Mitgliederbetreuung prüft zunächst, ob Ihre Bildungskarte mit Guthaben aufgeladen ist. Wenn ja, dann stellen wir wieder von der SEPA-Lastschrift auf Zahlung per Bildungskarte um.

 

Kann ich Beiträge für einen zurückliegenden Zeitraum mit der Bildungskarte bezahlen?

Das ist ausschließlich nur dann möglich, wenn Sie uns einen NACHWEIS vorlegen, ab WANN (d.h. ab welchem Monat) und für welchen ZEITRAUM die Bildungskarte mit Guthaben aufgeladen wurde.

 

Den Nachweis fordern Sie bitte beim Amt für Soziale Leistungen der Stadt Bielefeld an.   

 

 

Kann ich vom SCB eine Erstattung der per SEPA-Lastschrift oder per Rechnung gezahlten Mitgliedsbeiträge erhalten, wenn meine Karte wieder aufgeladen wurde?

Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen erfolgt nur dann, wenn Sie uns nachweisen, für welchen ZEITRAUM die Bildungskarte mit Guthaben aufgeladen wurde.

 

Den Nachweis fordern Sie bitte bei dem für Sie zuständigen Amt an.  

 

Wo erhalte ich Informationen zur Bildungskarte und zu meinem "BuT-Konto"?

Weitere Informationen zu Ihrem "BuT-Konto" finden Sie Öffnet externen Link in neuem Fensterhier.

Weitere Informationen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe finden Sie Öffnet externen Link in neuem Fensterhier.

 

Benötigen Sie einen Nachweis darüber, für welchen Zeitraum die Bildungskarte mit einem Guthaben aufgeladen wurde?

Sie wünschen Hilfe zur Bildungskarte und zu den Leistungen?

Wünschen Sie die Zusendung der Formulare? 

Ihre Ansprechpartner bei der Stadt Bielefeld beim Amt für Soziale Leistungen sind:

Frau Neufeld 0521-51-6613 

Herr Liebischer 0521-51-2552 

 

E-Mail: BUT@Bielefeld.de

Ihre Ansprechpartner

Wenn Sie Beratung und Hilfe zu Fördermöglichkeiten für Kinder und Jugendliche wünschen, wenden Sie sich bitte an:

 

Lea Niemeier, Mitgliederbetreuung: 01512 - 5083336, scb0426mitglieder@gmail.com