Bildung und Teilhabe: Förderung des Mitgliedsbeitrags, des Fußball-Ferien- Camps und der Ferienspiele des SCB 04/26

Zuschuss für Mitgliedsbeiträge oder den Beitrag für die Ferienspiele

Kinder und Jugendliche bis zum einem Alter von 17 Jahre haben auch einen Anspruch z.B. auf einen Zuschuss für den Mitgliedsbeitrag im Sportverein oder den Beitrag für die Ferienspiele.

Jedes Kind/ jeder Jugendliche erhält bis zu 180,00 Euro pro Jahr. 

 

Den Zuschuss können nur Kinder und Jugendliche erhalten, die sie eine der nachfolgenden Sozialleistungen erhalten:

 

  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Bürgergeld
  • Sozialhilfe/ Grundsicherung
  • Asylbewerberleistungen

 

Für diesen Zuschuss wurde in Bielefeld die Öffnet internen Link im aktuellen FensterBildungskarte eingeführt.

Wie funktioniert die neue Bildungskarte?

Die Bildungskarte ersetzt den früheren Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe auf einem Formular.

 

Wer die Bildungskarte bekommen hat, kann diese dem SCB vorlegen und damit zukünftig die Mitgliedsbeiträge oder den Beitrag für die Ferienspiele abrechnen, wenn die Bildungskarte "geladen" ist. Das heißt ein Geldbetrag gespeichert ist. 

 

Was ist zu tun, um die Bildungskarte zu bekommen?

Um die Bildungskarte zu bekommen, muss zuvor ein Antrag auf eine der oben stehenden Sozialleistungen gestellt werden und der Antrag muss vom Amt bewilligt worden sein.

Wer kann die "Bildungskarte" bekommen?

Kinder und Jugendliche, die 

  

  • Bürgergeld oder
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder
  • Sozialhilfe oder
  • Asylbewerberleistungen  

 

erhalten die Bildungskarte vom Amt automatisch per Post zugeschickt!

Familien mit "Wohngeld" und "Kinderzuschlag"

Familien, die Wohngeld und/ oder Kinderzuschlag bekommen, erhalten die Bildungskarte nicht automatisch zugeschickt! 

 

Diese Familien müssen die Bildungskarte extra beantragen.

 

Der Antrag ist zu stellen bei der Stadt Bielefeld. Beim Antrag muss der aktuelle Wohngeldbescheid oder der aktuelle Bescheid der Familienkasse über den Anspruch auf Kinderzuschlag vorgelegt werden.

Was kann ich tun, wenn ich gar nicht mit der Bildungskarte bezahlen möchte?

Stellen Sie Ihren Antrag wie gewohnt auf Formular! 

 

Wo kann ich das Formular bekommen?

Die Formulare finden Sie hier:

 

Was muss ich tun, um den Mitgliedsbeitrag für den SCB mit dem Guthaben auf der Bildungskarte zu bezahlen?

Sie müssen der Mitgliederbetreuung des SCB folgende Informationen mitteilen:

 

  • Name und Vorname des Mitglieds
  • Geburtsdatum
  • Nummer der Bildungskarte
  • Einfacher wird es, wenn Sie einen Nachweis über das Guthaben auf der Bildungskarte vorlegen 

 

Bitte senden Sie dem SCB diese Daten per E-Mail an: scb0426mitglieder@gmaiil.com 

  • Oder senden Sie dem SCB ein Foto von der Vor- und Rückseite Ihrer Bildungskarte per WhatsApp: 01512 - 5083336,
  • oder legen Sie uns eine Kopie der Bildungskarte vor (Jugendleitung, Abteilungsleitung)

Wichtige Hinweise!

Was kann ich mit der Bildungskarte bezahlen?

Mit der Bildungskarte können Sie,

 

  • die je Quartal fälligen Mitgliedsbeiträge für den SCB für Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 17 Jahren abbuchen lassen
  • die Kosten für das Ferien-Fußball-Camp oder die sportlichen Ferienspiele des SCB abbuchen lassen


Voraussetzung ist immer, dass die Bildungskarte ausreichend mit Geld geladen ist!

 

Wie kann ich sicherstellen, dass die Bildungskarte geladen ist?

Stellen Sie rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld, Wohngeld und/ oder Kinderzuschlag.

Legen Sie unverzüglich nach Erhalt eines Bescheides über Wohngeld und/ oder Kinderzuschlag dem Bildung und Teilhabe-Team im Sozialamt den neuen Bescheid vor.   

 

Kann ich bereits in der Vergangenheit fällige Beiträge von der Bildungskarte abbuchen lassen? 

Das ist nur möglich, wenn Sie nachweisen, dass die Bildungskarte mit Guthaben für die Vergangenheit nachgeladen wurde. Sie benötigen dafür einen Nachweis der Stadt Bielefeld.

 

Können in der Vergangenheit vorausgeleistete Beiträge vom SCB erstattet werden?

Grundsätzlich Nein. Mit der Bildungskarte können nur aktuell fällige Mitgliedsbeiträge für den SCB und die Kosten für das Ferien-Fußball-Camp oder die sportlichen Ferienspiele des SCB bezahlt werden.

Ausnahme: 

Es besteht ein Anspruch die Bildungskarte und die Stadt Bielefeld hat Ihnen diese noch nicht ausgehändigt. 

 

Was passiert, wenn die Bildungskarte nicht ausreichend mit einem Guthaben geladen ist?

Aktuell fällige Mitgliedsbeiträge für den SCB werden dann per SEPA-Lastschrift von Ihrem Girokonto eingezogen oder Sie erhalten eine kostenpflichtige Rechnung. 

Ihre Ansprechpartner

Wenn Sie Beratung und Hilfe zu Fördermöglichkeiten für Kinder und Jugendliche wünschen, wenden Sie sich bitte an:

 

Lea Niemeier, Mitgliederbetreuung: 01512 - 5083336, scb0426mitglieder@gmail.com