Leistungen für "die soziale und kulturelle Teilhabe" können ab dem 1. August 2022 über die "Bildungskarte" abgerechnet werden. Alle Kinder und Jugendliche, die Leistungen vom Jobcenter Bielefeld oder vom Amt für Soziale Leistungen erhalten, erhalten diese Karte zugeschickt.
Die Karte ersetzt den früheren Antrag auf Formular und den darauf folgenden Bescheid. Auf der Karte gespeichert ist der Geldbetrag, der Kindern nach dem Gesetz für "die soziale und kulturelle Teilhabe" zusteht (15 Euro monatlich).
Voraussetzung ist, dass die Kinder / Eltern einen Anspruch auf eine der folgenden Leistungen haben: Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld und / oder Kinderzuschlag.
Die aufgeladene Bildungskarte kann verwendet werden unter anderem für
- Mitgliedsbeitrag Sportverein
- Beitrag Ferienspiele
- Beitrag Fußballcamp
Dieses Guthaben können Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres (als bis zum 18. Geburtstag) erhalten.
Das aktuelle Guthaben auf der Bildungskarte kann überprüft werden. Dazu müssen sich Leistungsberechtigte auf der Homepage www.but-konto.de im Bereich „Kinder und Eltern“ registrieren d.h. ein "Online-Konto" einrichten.
Um die Mitgliedsbeiträge mit der Bildungskarte zu bezahlen, teilen Sie dem SCB bitte mit:
1. Name und Vorname des Mitglieds
2. Geburtsdatum
3. Nummer der Bildungskarte
Bitte senden Sie dem SCB diese Daten per E-Mail: scb0426mitglieder@gmail.com
Oder:
Senden Sie ein Foto von der Vor- und Rückseite Ihrer Bildungskarte per WhatsApp: 01512 - 5083336
Oder:
Oder legen Sie der Abteilungsleitung oder dem Jugendleiter Kopien vor.
Weitere Informationen zur Bildungskarte und eine FAQ-Liste finden Sie
hier.