Bildung und Teilhabe: Förderung des Mitgliedsbeitrags, des Fußball-Ferien- Camps und der Ferienspiele des SCB 04/26
Förderung durch das Bildungs- und Teilhabegesetz

Eltern für ihre Kinder im Alter bis zu 17 Jahren einen Zuschuss nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT) für
- Mitgliedsbeitrag
- Teilnahmebeitrag Fußball-Ferien-Camp
- Teilnahmebeitrag Ferienspiele
Den Zuschuss erhalten Kinder, die eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Arbeitslosengeld 2 ("Hartz IV")
- Sozialhilfe
- Asylbewerberleistungen
Seit dem 1.8.2019 haben sich folgende Verbesserungen ergeben:
- Der Zuschuss beträgt ab dem 1.8.2019 15,00 Euro/ Monat (statt bisher 10,00 Euro)
- Jährlich kann ein Zuschuss in Höhe von 180,00 Euro bewilligt werden
- Der Zuschuss kann z.B. auch für Ferienspiele "angespart" werden
- Es ist kein gesonderter Antrag mehr erforderlich
- Der Zuschuss kann rückwirkend gezahlt werden
Es reicht aus, ein vom SC Bielefeld 04/26 erstellten
- Nachweis über eine bestehende Mitgliedschaft bzw.
- Nachweis über die Teilnahme am Fußball-Ferien-Camp oder
- Nachweis über die Teilnahme an den Ferienspielen einzureichen ("Anlage 7b" oder "7c").
Diesen Nachweis erhalten Sie vom SC Bielefeld 04/26 auf Anforderung zugeschickt.
Informationen in verschiedenen Sprachen
- Broschüre "Bildung und Teilhabe" auf
deutsch
- Broschüre "Bildung und Teilhabe" auf
arabisch
- Broschüre "Bildung und Teilhabe" in
tigray
- Broschüre "Bildung und Teilhabe" auf
russisch
- Broschüre "Bildung und Teilhabe" auf
türkisch
Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, Stand Juli 2020.
Ihre Ansprechpartner
Wenn Sie Beratung und Hilfe zu Fördermöglichkeiten für Kinder und Jugendliche wünschen, wenden Sie sich bitte an:
Kerstin Imiolczyk, 01512 - 5083336, scb0426mitglieder@gmail.com
oder
Frank Riedel, 0178 - 8848630, scbielefeld0426vorstand@gmail.com