Mitgliedsbeiträge des SCB 04/26

Ab dem 1.April 2018 gilt eine neue Beitragsordnung

Einzug für das 2. Quartal 2018 am 2.4.2018

Die Mitgliederversammlung des SC Bielefeld 04/26 hat am 15.12.2017 eine neue Öffnet internen Link im aktuellen FensterBeitragsordnung beschlossen. Die Öffnet internen Link im aktuellen FensterBeitragsordnung gilt ab dem 1.4.2018.  

Folgende Änderungen sind zu beachten:

 

  • Zur Deckung der Gemeinkosten werden die Mitgliedsbeiträge ab dem 1.4.2018 um 0,50 Euro/ Monat angehoben.

  • Eine Ermäßigung gilt ab dem 1.4.2018 einheitlich für Kinder, Jugendliche und Auszubildende bis 24 Jahre. Ein Nachweis ist nicht mehr erforderlich.

  • Der Fachbeitrag für Kinder, die Leistungen aus dem "Bildungs- und Teilhabepaket" erhalten, beträgt 1,00 Euro / Monat.

  • Es werden Fachabteilungsbeiträge eingeführt in Höhe von 2,50 Euro bzw. 2,00 Euro/ Monat (ermäßigt) für die Abteilung Öffnet internen Link im aktuellen FensterFußball und Öffnet internen Link im aktuellen FensterKindertanz.

  • Für die Abteilung Öffnet internen Link im aktuellen FensterHandball / Öffnet internen Link im aktuellen FensterHandball Kids beträgt der Fachabteilungsbeitrag 1,00 Euro. 

  • Der Familienbeitrag (ab 3 Familienmitgliedern) beträgt 18,00 Euro/ Monat plus Fachabteilungsbeitrag in Höhe von 4,00 Euro/ Monat (Fußball) und 3,00 Euro (Handball). 

  • In der Abteilung Öffnet internen Link im aktuellen FensterEltern-Kind-Turnen wird ab dem 1.4.2018 für teilnehmende  Begleitpersonen ein Beitrag in Höhe von 2,00 Euro/ Monat erhoben. Eltern oder andere Begleitpersonen sind dann zusätzlich in der Unfallversicherung des SCB 04/26 versichert.

  • Für die Aufnahme in den Verein werden pauschal je Mitglied 15,00 Euro bzw. 10,00 Euro (ermäßigt). 

  • Der Mitgliedsbeitrag ist quartalsweise fällig und kann nur noch per SEPA-Lastschrift gezahlt werden.

  • Ist eine Rechnung zu erstellen, fällt eine Rechnungsgebühr in Höhe von 3,00 Euro an.

  • Zahlungserinnerungen und Mahnungen an säumige Beiträge werden mit einer Mahngebühr von je 10,00 Euro belegt.

  • Die  Kündigungsfrist beträgt unverändert 3 Monate zum Quartalsende.

 

 

Mit der neuen Beitragsordnung verfolgt der SCB 04/26 folgende Ziele:

 

  • Kostendeckung der Gemein- und Verwaltungskosten des Vereins

  • Vereinfachung der Beitragserhebung durch Veränderung der Ermäßigungsvoraussetzungen (Verzicht auf Belege)

  • Einführung von Fachabteilungsbeiträgen zur Refinanzierung von besonderer  Abteilungskosten und Investitionen

  • Gewährleistung von Versicherungsschutz für teilnehmende Eltern und Nicht-Mitglieder